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allgemeine Informationen

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Voraussetzung

Voraussetzung für eine logopädische Therapie ist immer eine gültige Heilmittelverordnung, welche von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt ausgestellt werden muss. Bitte bringen Sie diese unbedingt zu Ihrem ersten Termin mit.



Kosten

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden von den Krankenkassen (gesetzlich oder privat) übernommen.

Gesetzlich Versicherte sind ab dem 18. Lebensjahr zuzahlungspflichtig, sofern hierzu kein Befreiungsausweis der Krankenkasse vorliegt. Der Eigenanteil pro Verordnung beträgt 10 € gesetzliche Zuzahlungsgebühr, sowie 10 % vom Verordnungswert.

Die Kostenübernahme der privaten Krankenkassen hängt vom individuell gewählten Tarif ab. Gerne bekommen Sie von mir hierzu einen Kostenvoranschlag ausgehändigt.



Therapiefrequenz und Therapiedauer pro Sitzung

In der Regel findet die Therapie ein- bis zweimal wöchentlich statt und hat eine Dauer von 30, 45 oder 60 Min. Dies ist abhängig vom Störungsbild und der Entscheidung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes.



Hausbesuche

Aus medizinischen Gründen kann vom Arzt ein Hausbesuch verordnet werden. Ansonsten wird die Therapie in den Praxisräumen durchgeführt.



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